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Notdienstregelung für Tierärzte – wir setzen uns für Sie ein!

Nicht nur große Tierkliniken, die zum Bereitschaftsdienst verpflichtet sind, sondern auch Tierarztpraxen, die bisher freiwillig eine Rufbereitschaft für ihre Kunden angeboten haben, sind nicht in der Lage, die jetzt vom Arbeitszeitgesetz (§5) geforderten Ruhezeiten von elf Stunden einzuhalten.

Somit ist die Notfallversorgung der Tiere gefährdet, welches ein ernsthaftes Tierschutzproblem darstellt. Eine rechtliche Grundlage kann nur geschaffen werden, indem das Heilberufsgesetz NRW geändert wird und die Tierärzteschaft in die Verpflichtung zum Notdienst mit einbezogen wird.

Wir haben uns nach langem Überlegen dazu durchgerungen, unsere Rufbereitschaft einzuschränken, damit die geforderten Ruhezeiten eingehalten werden können. Außerhalb unserer Sprechzeiten sind wir für Sie weiterhin von Mo-Fr von 9 bis 21:30 Uhr
über die Notfallnummer erreichbar. In den übrigen Zeiten bitten wir Sie, Sich an eine der umliegenden Tierkliniken zu wenden. Genauere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.

Um für eine flächendeckende Notfallversorgung der Tiere zu kämpfen, haben wir einen Antrag auf Änderung des Heilberufsgesetzes an folgenden Stellen eingereicht:

  • Vorsitzende der Kreisstelle Minden-Lübbecke
  • Tierärztekammer Westfalen-Lippe
  • Bundestierärztekammer
  • Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.
  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen
  • Abgeordnete des Wahlkreises Minden-Lübbecke

Werden Sie ebenfalls aktiv!

Für alle, die unsere Bemühen für eine geregelte Notdienstversorgung der Haustiere unterstützen möchten, liegt eine Unterschriftenliste in unserer Praxis aus, die wir gesondert beim Petitionsausschuss des Landtages einreichen werden.